Unsere Angebote
Das Sozialgesetzbuch VIII bietet allen Eltern und Erziehenden die Möglichkeit „Hilfen zur Erziehung“
in Anspruch zu nehmen. Nach Vermittlung durch das Jugendamt bieten wir:
§ 30 SGB VIII - Erziehungsbeistand
Unterstützung für Kinder u. Jugendliche ab 9 Jahren um alltägliche Anforderungen,
belastende Probleme und individuelle Schwierigkeiten zu bewältigen.
§ 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Stärkung der Erziehungskraft der Familie/des Erziehenden, um kindeswohlgerechte Erziehung,
Förderung und Versorgung gewährleisten zu können.
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Netzwerk Horn | Sozialräumliche Angebote Jugend- und Familienhilfe (SAJF)
Hilfe und Unterstützung im Stadtteil für Kinder, Jugendliche und Eltern.
Offene Sprechstunde
Kostenlose und unkomplizierte Beratung bei z.B. Erziehungsfragen, Schulproblemen und familiären Konflikten
Gruppenarbeit
Zielgruppe sind Schüler/Schülerinnen mit Bedarf an pädagogischer Unterstützung zur Weiterentwicklung ihrer sozialen Kompetenzen.
Elterntreffen und Trainingskurse (z.B. „Starke Eltern, starke Kinder“)
Freizeitangebote im Haus der Jugend (HdJ Horn) und dem Spielhaus Horner Landstraße
Gruppenangebote und Offene Kinder– und Jugendarbeit
Familienangebote (Sportangebote, Grillen, Feste, Fußballübertragung, Basteln)
Ferienprogramm und Ferienfreizeiten
Unterstützungsmanagement
Konkrete Unterstützung durch verbindliche Familienarbeit und Beratung durch die Projektmitarbeiter (teilweise aufsuchend)
Begleitung /Vermittlung in unterschiedlichste Angebote im Stadtteil und ggf. zu Ämtern und Behörden
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Spielhaus Horner Landstraße
Das MaMo Spielhaus in der Horner Landstraße ist ehemals kommunale Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Der Charakter der Einrichtung hat sich durch unsere Tätigkeit (seit 2017) von einer klassischen Einrichtung der OKJA hin zu einem ganzheitlicheren, sozialräumlichen Konzept mit Aspekten der Familienförderung und Gemeinwesenarbeit entwickelt.
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Frühförderstützpunkt | Heilpädagogische Leistungen
Dieses Angebot der Frühförderung als Heilpädagogische Leistung nach §§ 54 ff. SGB XII wird ebenfalls von uns angeboten.
Zielgruppe dieses Angebotes sind Kinder im Vorschulalter, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind
und einer individuellen, pädagogischen Förderung bedürfen.
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Hebammenprojekt Horner Zukunftskinder (HZk)
Ziel dieses Angebotes ist es, mit offenen Treffpunkten mit Beratung und Unterstützung Familien/Frauen
in besonders prekären Lebenssituationen zu erreichen.
Gesundheits- und Erziehungsberatung, Unterstützung durch Sozialberatung und Gruppenangebote aller Art,
die Entwicklung von Nachbarschaftshilfen und die Stärkung der Familien insgesamt soll in enger Abstimmung
mit den Mitarbeiter*innen der Einrichtungen und im Unterstützungsnetzwerk geleistet werden.
Leitideen / Konzepte
Der Jugendhilfeträger „Max und Moritz Jugendhilfe e.V.“ ist mittlerweile in folgenden vier Arbeitsfeldern tätig,
die von unterschiedlichen Leistungsträgern finanziert werden:
HzE seit 2009:
Wir bieten dem ASD des Jugendamtes fachleistungsstundenfinanzierte ambulante Hilfen zur Erziehung vor allem nach §§ 27/30 und 31 SGB VIII.
SAJF / SHA seit 2012:
Im Rahmen des Projektes „Netzwerk Horn“ (Sozialräumliche Hilfen und Angebote) werden sozialräumlich orientierte
Erziehungshilfe und Soziale Gruppenarbeit für Kinder, Jugendliche und deren Eltern durchgeführt.
Diese Hilfeangebote mit dem neuen Namen "Sozialräumliche Angebote Jugend- und Familienhilfe (SAJF)"
werden vom bezirklichen Jugendamt durch Zuwendungen finanziert.
SpH seit 2016:
Max und Moritz Jugendhilfe e.V. hat ab dem 01.01.2017 die Trägerschaft für das Spielhaus Horner Landstraße übernommen (zuvor kommunale Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit). Der Charakter der Einrichtung hat sich durch unsere Tätigkeit von einer klassischen Einrichtung der OKJA hin zu einem ganzheitlicheren Konzept mit Aspekten der Familienförderung und Gemeinwesenarbeit entwickelt.
Das Konzept und die Angebote werden stetig überprüft und angepasst.
Die pädagogische Arbeit und der Sach- und Betriebskostenbedarf werden seitens des Bezirksamtes per Zuwendung finanziert. Die Immobilie ist weiterhin im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg.
HpL seit 2017:
Wir haben unsere Angebotspalette 2017 um den Arbeitsbereich „Frühförderung“ erweitert und mit der Fachbehörde
eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung für „Heilpädagogische Leistungen“ abgeschlossen.
Zielgruppe sind u.a. Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und somit zum Personenkreis
nach § 53 SGB XII gehören und Anspruch auf heilpädagogische Leistungen nach § 54 SGB XII i.V.m. § 56 SGB IX haben.
Schulbegleitung seit 2024:
Wir bieten Kindern und Jugendlichen mit Komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen, gem. §12 Abs. 4 HmbSG, Unterstützung im schulischen Alltag. Unser Auftrag ist die Durchführung einer Integrationsleistung. Konkrete Inhalte der Arbeit sind die Unterstützung bei lebenspraktischen Aufgaben und bei der zwischenmenschlichen Interaktion. Unser Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen in der Schule und im Klassenverband vollumfänglich integriert werden. Es soll Ihnen Partizipation am Schulalltag und vor allem Bildungsteilhabe ermöglicht werden. Hierfür arbeiten wir multiprofessionell mit den jeweiligen Schulen zusammen. Wir arbeiten gemeinsam an Zielen, welche vorher in einem individuellen Förderplan durch die jeweiligen Sonderpädagogen festgehalten werden. Wir sehen Kommunikation und Transparenz als Schlüssel für eine gelingende Zusammenarbeit.
Wir verstehen Schulbegleitung als eine Chance, um die Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Empowerments zu mehr Selbstständigkeit und auch Selbstvertrauen zu befähigen und ihre bereits vorhanden Ressourcen zu stärken. Unser Grundsatz dabei ist die Allparteilichkeit und hierbei folgen wir einem humanistischen Menschenbild. Wir unterscheiden Menschen weder nach Geschlecht, Herkunft, Vermögen oder sonstigen Kriterien, sondern sehen den Menschen mit seinen Stärken im Mittelpunkt des gemeinsamen Handelns.
Wir bieten Kindern und Jugendlichen mit Komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen, gem. §12 Abs. 4 HmbSG, Unterstützung im schulischen Alltag. Unser Auftrag ist die Durchführung einer Integrationsleistung. Konkrete Inhalte der Arbeit sind die Unterstützung bei lebenspraktischen Aufgaben und bei der zwischenmenschlichen Interaktion. Unser Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen in der Schule und im Klassenverband vollumfänglich integriert werden. Es soll Ihnen Partizipation am Schulalltag und vor allem Bildungsteilhabe ermöglicht werden. Hierfür arbeiten wir multiprofessionell mit den jeweiligen Schulen zusammen. Wir arbeiten gemeinsam an Zielen, welche vorher in einem individuellen Förderplan durch die jeweiligen Sonderpädagogen festgehalten werden. Wir sehen Kommunikation und Transparenz als Schlüssel für eine gelingende Zusammenarbeit.
Wir verstehen Schulbegleitung als eine Chance, um die Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Empowerments zu mehr Selbstständigkeit und auch Selbstvertrauen zu befähigen und ihre bereits vorhanden Ressourcen zu stärken. Unser Grundsatz dabei ist die Allparteilichkeit und hierbei folgen wir einem humanistischen Menschenbild. Wir unterscheiden Menschen weder nach Geschlecht, Herkunft, Vermögen oder sonstigen Kriterien, sondern sehen den Menschen mit seinen Stärken im Mittelpunkt des gemeinsamen Handelns.