Der Verein wirkt parteipolitisch und konfessionell unabhängig und will dazu beitragen, den gesetzlich verankerten Anspruch von Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen auf Unterstützung nach den SGB , gemäß der Handlungsprinzipien und Strukturmaximen einer zeitgemäßen Hilfepraxis angemessen umzusetzen.
Neben Hilfen zur Erziehung (HzE)
nach den §§ 30 u. 31 SGB VIII führt Max und Moritz Jugendhilfe e.V. verschiedene
Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF)
im Rahmen des SAJF-Projektes „Netzwerk Horn“ durch.
Darüber hinaus ist Max und Moritz Jugendhilfe e.V. Träger des Spielhauses Horner Landstraße. Neben klassischen Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
werden in dieser Einrichtung Aspekte der Familienförderung, der Frühen Hilfen und Gemeinwesenarbeit
nach einem ganzheitlichen Konzept mit dem Fokus auf eine sozialräumliche Orientierung angeboten.
Neben diesen Leistungen der Jugendhilfe bietet Max und Moritz Jugendhilfe e.V. das Angebot der Frühförderung als Heilpädagogische Leistung
nach §§ 54 ff. SGB XII an. Zielgruppe dieses Angebotes sind Kinder im Vorschulalter, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind und einer individuellen, pädagogischen Förderung bedürfen.